Nach §4 der Statuten ist die ordentliche Generalversammlung das oberste Organ der MGB. Sie ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel der Aktivmitglieder anwesend sind. Die Musikgesellschaft wählt an der GV für die Dauer von 2 Jahren aus den Reihen der Aktivmitglieder Vorstand, Reisekasse, Musikkommission, Fähnrich und Vize-Fähnrich, Rechnungsrevisoren und die Direktion.